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   VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04   

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VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04 (https://dejure.org/2004,18726)
VG Gießen, Entscheidung vom 20.04.2004 - 8 G 1769/04 (https://dejure.org/2004,18726)
VG Gießen, Entscheidung vom 20. April 2004 - 8 G 1769/04 (https://dejure.org/2004,18726)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Ein solches liegt nur dann vor, wenn sich die rechtlichen Beziehungen zwischen den Verfahrensbeteiligten dergestalt verdichtet haben, dass die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262, 265; U.v. 30.09.1999 - 3 C 39.98 -, DVBl. 2000, 636).

    Es ist nämlich nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen vorzunehmen (BVerwG, U.v. 30.09.1999, a.a.O.; U.v. 07.05.1987 - 3 C 58.85 -, BVerwGE 77, 207, 211).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Ein solches liegt nur dann vor, wenn sich die rechtlichen Beziehungen zwischen den Verfahrensbeteiligten dergestalt verdichtet haben, dass die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262, 265; U.v. 30.09.1999 - 3 C 39.98 -, DVBl. 2000, 636).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01

    Die Einkesselung friedlicher Demonstranten ist ohne vorherige Warnung unzulässig

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Dieses ist gegeben, wenn schon die kurzfristige Hinnahme der befürchteten Handlungsweise geeignet ist, den Betroffenen in seinen Rechten in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen und zu befürchten ist, dass sonst vollendete, nicht mehr ohne weiteres rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, oder ein nicht wieder gut zu machender Schaden entsteht (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 02.03.2001 - 5 B 273/01 -, DVBl. 2001, 839; Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rdnr. 28).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis setzt daher voraus, dass zwischen den Beteiligten des Rechtsverhältnisses ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG, U.v. 23.01.1992 - 3 C 50.89 -, BVerwGE 98, 327, 330).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Es ist nämlich nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen vorzunehmen (BVerwG, U.v. 30.09.1999, a.a.O.; U.v. 07.05.1987 - 3 C 58.85 -, BVerwGE 77, 207, 211).
  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Zwar ist die Stadtverordnetenversammlung kein Parlament (BVerfG, B. v. 21.06.1988, 2 BvR 975/83 -, BVerfGE 78, 344, 348; BVerwG, B. v. 07.09.1992 - 7 NB 2.92 -, BVerwGE 90, 359, 362; VGH Bad.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Zwar ist die Stadtverordnetenversammlung kein Parlament (BVerfG, B. v. 21.06.1988, 2 BvR 975/83 -, BVerfGE 78, 344, 348; BVerwG, B. v. 07.09.1992 - 7 NB 2.92 -, BVerwGE 90, 359, 362; VGH Bad.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 1 S 429/90

    Mitwirkungsrechte fraktionsloser Ratsmitglieder in beschließenden Ausschüssen

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Württ., B. v. 22.03.1990, - 1 S 429/90 -, VBlBW 1990, 346) und genießt daher auch keinen entsprechenden Schutz vor Eingriffen.
  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der VwGO als grundsätzlich angemessenen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, B.v. 20.09.1989 - 9 B 165.89 -, Juris; VGH Bad.-Württ., B.v. 06.07.1993 - 5 S 1112/93 -, NVwZ 1994, 801, 802).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare

    Auszug aus VG Gießen, 20.04.2004 - 8 G 1769/04
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der VwGO als grundsätzlich angemessenen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, B.v. 20.09.1989 - 9 B 165.89 -, Juris; VGH Bad.-Württ., B.v. 06.07.1993 - 5 S 1112/93 -, NVwZ 1994, 801, 802).
  • BVerwG, 18.12.1985 - 3 C 58.85

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1987 - 6 S 3334/86

    Zulässigkeit vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes nur bei qualifiziertem

  • VG Gießen, 15.08.2012 - 8 L 1523/12

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz im Kommunalverfassungsstreit

    Die vom Antragsteller in der Sache begehrte vorbeugende Feststellung kann grundsätzlich im Wege einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe des § 123 Abs. 1 VwGO gesichert werden (vgl. z. B. Sächs. OVG, B. v. 14.09.2010 - 4 B 87/10 -, DVBl. 2010, 1578, 1579 r.Sp.; OVG Meckl.-Vorp., B. v. 20.05.1998 - 2 M 66/98 -, DÖV 1998, 1014; VG Gießen, B. v. 20.04.2004 - 8 G 1769/04 -, HSGZ 2005, 31 m.w.N.; B. v. 08.02.1989 - II/1 G 148/89 -, S. 4; siehe ferner Schmidt, in Rauber/Rupp u.a., HGO, 1. Aufl. 2012, Erl.

    Es liefe nämlich der den Kommunen verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsgarantie zuwider, wenn bereits im Vorfeld einer noch durchzuführenden Sitzung der Gemeindevertretung die Entscheidungsfreiheit der Gemeindevertreter durch richterliche Anordnungen eingeengt würde (vgl. VG Gießen, B. v. 20.04.2004, a.a.O., S. 32).

  • VG Schwerin, 08.06.2023 - 3 B 809/23

    Keine Neubesetzung eines Ausschusses der Gemeindevertretung ohne Wahl

    In einem Kommunalverfassungsstreit ist das Feststellungsbegehren nach § 43 VwGO statthaft, unabhängig davon, ob es sich um ein Eil- oder Hauptsacheverfahren handelt (VG Gießen, Beschluss vom 20. April 2004 - 8 G 1769/04 -, juris Rn. 6 f.).

    Das insoweit erforderliche qualifizierte Feststellungsinteresse an einer vorbeugenden Feststellung (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 -, juris Rn. 3 m. w. N.; vgl. VG Gießen, Beschluss vom 20. April 2004 - 8 G 1769/04 -, juris Rn. 9) liegt ebenfalls vor.

  • VG Schwerin, 12.10.2023 - 3 B 1254/23

    Feststellung der Mitwirkungspflicht bei der Neubesetzung eines Ausschusses der

    In einem Kommunalverfassungsstreit ist das Feststellungsbegehren nach § 43 VwGO statthaft, unabhängig davon, ob es sich um ein Eil- oder Hauptsacheverfahren handelt (VG Gießen, Beschluss vom 20. April 2004 - 8 G 1769/04 -, juris Rn. 6 f.).
  • VG Meiningen, 23.05.2006 - 1 E 279/06

    Schulrecht; Zu den Anforderungen an die Schließung einer Schule; Rechtsschutz;

    Dieses ist dann zu bejahen, wenn schon die kurzfristige Hinnahme der befürchteten Handlungsweise geeignet ist, die Betroffenen in ihren Rechten in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen und zu befürchten steht, dass sonst vollendete, nicht mehr ohne weiteres rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden oder ein nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (vgl. VG Gießen, B. v. 20.04.2004 - 8 G 1769/04 -, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • VG Schwerin, 12.10.2023 - 3 B 1511/23

    Ablehnung eines Eilantrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abberufung

    Dies gilt auch im Kommunalverfassungsstreit, unabhängig davon, ob es sich um ein Eil- oder Hauptsacheverfahren handelt (VG Gießen, Beschluss vom 20. April 2004 - 8 G 1769/04 -, juris Rn. 6 f.).
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